Photovoltaik Einspeisevergütung

Fördersätze für Solarstromanlagen bei fester Einspeisevergütung (Kleinanlagen bis einschließlich 500 kWp Anlagenleistung) ohne Direktvermarktung

Inbetriebnahme  

bis 10 kWp   

(Ct/kWh)

10 - 40 kWp   

(Ct/kWh)

 40 - 500 kWp

(Ct/kWh) 

Freiflächen

0-500 kWp

ab 1. Januar 2015 12,56 12,22 10,29 8,70

ab 1. Februar 2015

12,53 12,18 10,90 8,68
ab 1. März 2015 12,50 12,15 10,87 8,65

 

Förderung von Solarstromspeicher

Wer sich für die Solarstrom-Anlage auf dem eigenen Dach einen Batteriespiecher zulegen möchte, kann eine Unterstützung vom Staat beantragen. Pro Kilowattpeak Leistung der Photovoltaik-Anlage kann die Förderung bis zu 660 Euro betragen. Wie hoch die Förderung vom Staat zur Anschaffung des Speichers genau ausfällt, hängt ab von:

  • Kosten des gewählten Batteriesystems (Anschaffungskosten des Speichersystems)
  • Größe der Solarstrom-Anlage

 

Voraussetzungen für die Förderung:

  

  • Förderung für Solarstrom-Anlagen, die ab Januar 2013 installiert wurden
  • Eine maximale Leistung von 30 Kilowatt haben
  • Förderung muss vor Anschaffung des Speichers beantragt werden
  • Der Betreiber der Photovoltaik-Anlage verpflichtet sich, die Einspeiseleistung seiner Solarstrom-Anlage auf 60 Prozent der Anlagenleistung zu reduzieren
  • Hersteller des Speichersystems muss eine 7-jährige Zeitwertgarantie mitliefern(Das heißt, dass der Anlagen-betreiber bei Eintreten eines Defekts innerhalb der ersten sieben Jahre den jeweiligen Zeitwert der Batterie ersetzt bekommt)

 

Betreiber müssen Solarstrom-Anlagen, die mit staatlich geförderten Speichern kombiniert werden, nach dem Willen des Fördergebers ihre Leistung für die gesamteVergütungsdauer der Anlage auf 60 Prozent der Anlagenleistung reduzieren.

Die staatliche KfW-Bankengruppe gewährt einen zinsgünstigen Kredit über die Anschaffungssumme.

30 Prozent der anzurechnenden Kosten bezuschusst der Staat.

 

Folgende Förderung liegt zugrunde:

 

  • Maximal 600 Euro pro Kilowatt Solaranlagen-Leistung -> Speicher gleichzeitig mit einer Solaranlage installiert
  • Maximal 660 Euro pro Kilowatt Solaranlagen-Leistung -> Speicher wird zu einer bestehenden Photovoltaik-Anlage mit Errichtungsdatum nach dem 31.12.2012 nachgerüstet

 

Die Nachrüstung eines Speichers soll nach dem Willen des Bundesumweltministeriums nur dann bezuschusst werden, wenn die Photovoltaik-Anlage mindestens sechs Monate vor dem Speicher in Betrieb genommen wurde, frühestens aber am 1.1.2013

 

Merkblatt zur Kfw-Speicherförderung
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Zuschüsse für solarthermische Anlagen

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle fördert Solarthermieanlagen auf Bestandsgebäuden (im Bereich der Innovationsförderung auch auf Neubauten) für verschiedene Anwendungsbereiche

  • zur Raumheizung
  • zur kombinierten Warmwasserbereitung und Raumheizung
  • zur Warmwasserbereitung (nur bei Innovationsförderung)
  • zur Bereitstellung von Prozesswärme
  • zur solaren Kälteerzeugung
  • Solarthermieanlagen, die die Wärme überwiegend einem Wärmenetz zuführen

 

Bei der Erstinstallation von Solarthermieanlagen bis 40 beträgt die Förderung 90 Euro je angefangenem Quadratmeter Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 1.500 Euro. Die Mindestförderung gilt nicht für Luftkollektoren. Folgende Mindestvoraussetzungen bezüglich der Bruttokollektorfläche und des Wärmespeichervolumens (bezogen auf Wasser als Wärmespeichermedium) müssen erfüllt und nachgewiesen worden sein:

  • Bei Vakuumröhren und Vakuumflachkollektoren: mindestens 7,0 und mindestens 50 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
  • Bei Flachkollektoren: mindestens 9,0 und mindestens 40 Liter je Quadratmeter Bruttokollektorfläche.
Übersicht der einzelnen Förderungen
energie_ee_so_uebersicht.pdf
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